Sie haben die Ausbildung Physiotherapie nach der Ausbildungs- & Prüfungsordnung vom 6. Dezember 1994 abgeschlossen, dann kann Ihre Ausbildung für als Grundqualifikation (Kompetenzen) für das Handlungsfeld Bewegung - Präventionsprinzip 1+2 ausreichen und anerkannt werden.
Hierzu finden Sie auf der Seiter der ZPP unter den Nutzerhilfen den passenden Download, den wir Ihnen aber auch hier (unten) zur Verfügung stellen.
Lassen Sie sich von Ihrer Physio-Schule bestätigen und reichen das bei der Kompetenzprüfung ein.
Die Verwendung des Beiblattes anstelle eines Curriculums und/oder Prüfungsordnung ist nur möglich, wenn die Ausbildung zum Physiotherapeuten auf Grundlage der PhysTh-APrV vom 6. Dezember 1994 erfolgte. Physiotherapeuten mit einer Ausbildung vor 1994 müssen weiterhin zusätzlich zur Urkunde ein Zeugnis, entsprechende Curricula, Prüfungsordnungen und ggf. zusätzliche Unterlagen hochladen, damit eine Zuordnung der Inhalte zu den einzelnen Fachkompetenzen erfolgen kann.
Sollten dabei Probleme auftauchen, so wenden Sie sich an Ihren Verband.
Wenn Du Ausbildung (Studium, Berufsausbildung mit Abschluss) zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.12.2024 abschließt, gilt für Dich über einen geringen Zeitraum die
Übergangsregel.
Du kannst, sofern Du dich spätestens zum 31.12.2020 in Ausbildung befindest, Deinen Antrag bei der Prüfstelle noch bis zum 31.12.2025 einreichen und nach den vor dem 01.01.2021 gültigen Abschlüssen (Grund- und Zusatzqualifikationen) geprüft werden.
Die Übergangsregelung gilt ebenfalls in den Bereichen Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong.
In diesem Zeitfenster kannst Du mit sehr geringem Aufwand einen enormen Vorteil generieren und viel Zeit und Geld sparen.
Ohne Bestandsschutz kannst Du mit dem hundertfachen Aufwand zur Erlangung der Kursleiter:inberechtigung kalkulieren!
Kontaktiere uns hierzu und wir informieren Dich kostenfrei und unverbindlich.
GEBE GmbH Bayreuth
Quellengrund 3
95448 Bayreuth
Tel.: 0921 75968-12
Fax: 0921 75968-26
Fortbildungsinstitut zur Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention
Zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V durch die ZPP - Zentralen Prüfstelle Prävention